1285. Januar 6. Lenczyc. In epiph. dom. Jacob Swinka, Erzbischof von Gnesen, hält hier mit seineu Suffraganen eine Synode, in welcher über Herzog Heinrich IV. wegen der von ihm gegen den Bischof Thomas und dessen Capitel verübten Unbilden der Bann ausgesprochen wird. Ann. Polonor. I. (Mon. Germ. XIX. 648.) und als Jahrbuch des Thraska bei Bielowski mon. Pol. II. 850. Zwei von dieser Synode in dieser Angelegenheit erlassene Briefe vom 15. Januar siehe unten unter No. 1868 und No. 1869. Dass die Synode vom 6. bis zu dieser Zeit getagt habe, wird um so wahrscheinlicher im Hinblick auf die lange Reihe von canones, die als von der Synode dieses Jahres herrührend bei Helcel prawa polsk. pomnici I. 382 ff. und bei Hube antiq. const. synod. prov. Gnezn. 165 ff. sowie im c. d. maj. Pol. I. 510 mitgetheilt werden. Obwohl die 43 Canones ohne Nennung von Namen nur allgemeine Bestimmungen enthalten, so kann doch über ihren Zusammenhang mit dem damaligen Streite zwischen Herzog und Bischof kein Zweifel obwalten; Einschärfung der Bestimmungen über die strenge Ausführung der geistlichen Strafen, Abwehr aller Eingriffe der weltlichen Gewalt in die geistlichen Gerechtsame, Bestimmungen gegen die dem Bischofe unbotmässigen Minoriten spielen eine grosse Rolle. Wie bei den Letzteren das nationale Moment mit hinein spielt, zeigt cap. 18, welches sich gegen die Ordensbrüder (Minoriten) wendet, die Polen in ihrem Kloster häufig Aufnahme verweigern und lieber Fremde aufnehmen, während sie doch von den Polen Schenkungen angenommen haben, und für deren Seelenheil die Klöster erst gegründet worden sind, gegen diese sollen nun die Diöcesanbischöfe einschreiten, ihnen die Beneficien entziehen etc. In den Zusammenhang des Ganzen dürfte dann auch eine ganz undatirte Constitution Erzbischof Jacobs gehören, welche Hube a. a. O. S. 182. Anm. mittheilt, über die geistl. Strafen gegen Solche, welche Bischöfe oder Geistliche überhaupt gefangen nehmen, verwunden oder tödten. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |